Synchro-Wettkämpfe
Copyright © 2002, Michelle Weder
Je nach Wettkampf werden im Synchronschwimmen reine
Kürwettkämpfe (freie und technische Kür) oder Kür- und Pflichtwettkämpfe
durchgeführt. Die Leistung jeder einzelnen Schwimmerin im Pflichtwettkampf (und/oder
das Resultat der technischen Kür) und die Kürnote der freien Kür ergeben
zusammen das Schlussresultat. Die Wettkampfbestimmungen gelten international
und werden alle 4 Jahre von der FINA festgelegt.
Foto aus: http://synchro.free.fr/
Der
Kürwettkampf
Ein Kürwettkampf wird unterteilt in Solo (eine Schwimmerin), Duett (zwei
Schwimmerinnen) und Gruppe (vier bis acht Schwimmerinnen). Ausserdem gibt es
die freie Kür und die technische Kür
(auch Kurzkür genannt). Für beide Arten der Kür gilt, die Formen der Musik, den
Rhythmus, die Dynamik, die Melodie oder auch die Thematik zu erkennen und sie
gekonnt und präzise in Bewegung umzusetzen. Eine Kür wird üblicherweise an Land
begonnen, jedoch darf der „Landtanz" nicht länger als 10 Sekunden dauern.
Die freie Kür ist, wie der Name schon sagt
– frei. Zu frei gewählter Musik werden Arm- und Beinkombinationen, Schwimmzüge
und Formationsverschiebungen synchron untereinander und zur Musik gezeigt. Es
dürfen auch Hebefiguren, Kettenreaktionen, Paarübungen und Spiegelbildeffekte
gezeigt werden – der Choreographie sind keine Grenzen gesetzt. Die Zeitdauer der Vorführungen reicht von
drei Minuten im Solo über 3:30 Minuten im Duett bis vier Minuten im Gruppenwettbewerb
(+/- 15 Sekunden).
In der technischen Kür darf zwar die Musik
ebenfalls frei gewählt werden, die Choreographie muss aber eine Anzahl
vorgegebener Elemente enthalten. Diese Elemente müssen in einer bestimmten
Reihenfolge geschwommen werden. Die
Zeitdauer beträgt für das Solo zwei Minuten, das Duett 2:20 Minuten und die
Gruppe 2:50 Minuten (+/-10 sec).
Das Badekleid und der Kopfschmuck ("Krönli" und
"Netzli") dürfen für den Kürwettkampf frei gewählt
werden. Meistens werden die Kostüme der Musik angepasst, um dem Publikum und
den RichterInnen das Thema der Kür besser vermitteln zu können.
Bewertet werden dürfen die Kostüme aber natürlich nicht.
Die Küren
bleiben das ganze Jahr über die gleichen. Während Monaten werden sie bis ins
Detail definiert, perfektioniert. Eine
anstrengende Kür zu schwimmen und dabei trotzdem ein Gefühl der Mühelosigkeit
zu vermitteln, ist sehr schwer. Um die Anforderungen an die Kraft und Ausdauer
der Schwimmerinnen während einer drei bis vierminütigen Kür ermessen zu können,
sollte man sich einmal vorstellen, was es bedeutet, so lange zu laufen und nur
ab und zu dabei zu atmen.
Der
Pflichtwettkampf
Das Beherrschen von Figuren basiert auf einer Vielzahl spezieller
Paddeltechniken, die erlernt und automatisiert werden müssen. Im
Synchronschwimmen existieren 171 Figuren, die von der FINA definiert und
detailiert beschrieben wurden. Die Figurenvielfalt des Synchronschwimmens
ergibt sich aus der Kombination von Grundpositionen (z.B. Ballettbein,
Flamingo, Kran) mit den möglichen Körperhaltungen (z.B. gestreckt, gehechtet)
und den Grundbewegungen (z.B. Drehungen, Schrauben, Salti) und erlaubt ständig neue
Kombinationen.
Die FINA
bestimmt alle vier Jahre zwei obligatorische Figuren und acht
Wahl-Figuren (vier Gruppen á zwei Figuren). Die zwei Wahl-Figuren werden kurz vor dem Wettkampf
zu den zwei obligatorischen Figuren zugelost. Jede Schwimmerin
muss alle vier Pflichtfiguren einzeln vortragen. Für den Pflichtwettkampf
werden schwarze Badekleider und weisse Badekappen verlangt.
Die Bewertung
Jede Kürvorführung wird von einem Kampfgericht bestehend aus sieben
WertungsrichterInnen mit Punkten auf einer Skala von 1-10 benotet (mit
Zehntelsnoten). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich vom Standpunkt der
Perfektion aus:
perfekt |
10 |
beinahe perfekt |
9,9 - 9.5 |
excellent |
9.4 - 9.0 |
sehr gut |
8.9 - 8.0 |
gut |
7,9 - 7,0 |
kompetent |
6.9 - 6.0 |
genügend |
5,9 - 5.0 |
mangelhaft |
4.9 - 4.0 |
schwach |
3.9 - 3.0 |
sehr schwach |
2.9 - 2.0 |
knapp erkennbar |
1,9 - 0,1 |
nicht ausgeführt |
0 |
In der freien Kür setzt sich die Bewertung zu 50% aus dem technischen
Wert und 50% aus dem künstlerischen Eindruck zusammen. Bewertungskriterien
für den technischen Wert sind Ausführung, Schwierigkeit und Synchronisation.
Für den künstlerischen Eindruck werden die Choreographie, die Interpretation
der Musik und die Art und Weise der Vorführung bewertet.
Die höchsten und niedrigsten Noten werden gestrichen. Für
den technischen Wert wie auch den künstlerischen Eindruck wird der Durchschnitt
der verbleibenden Wertungsrichternoten mit 5 multipliziert. Die Addition des
technischen Werts und des künstlerischen Eindrucks ergibt die Kürnote.
Die Bewertung der technischen Kür
besteht zu 50% aus dem technischen Wert und 50% aus dem Gesamteindruck. Die
Bewertungskriterien für den technischen Wert sind die obligatorischen Elemente,
die nach den Bewertungskriterien von Pflichtfiguren bewertet werden. Der Rest
der Kür wird in der zweiten Note bewertet und zwar mittels der
Bewertungskriterien Schwierigkeit, Choreographie, Synchronisation und Art und
Weise der Vorführung.
Die höchsten und niedrigsten Noten werden wiederum gestrichen. Für den technischen
Wert wie auch den Gesamteindruck wird der Durchschnitt der verbleibenden
Wertungsrichternoten mit 5 multipliziert. Die Addition des technischen Werts
und des Gesamteindrucks ergibt die Kürnote.
Bei der Pflicht reicht die Punktewertung
ebenfalls von 0-10 unter Anwendung von Zehntelspunkten. Die vier
Figuren müssen möglichst präzise, den von der FINA vorgeschriebenen Kriterien
zu Folge ausgeführt werden. Ein Kampfgericht mit fünf RichterInnen achtet dabei
auf Ausführung (Winkel, Spannung,) und Kontrolle (Rhythmus, Höhe) die je zur
Hälfte zählen. Jeder Teil der Übung muss klar ersichtlich und in gleichmäßigem
Tempo ausgeführt werden, außer wenn in der Beschreibung etwas anderes angegeben
ist.
Die höchste und niedrigste Note werden
wiederum gestrichen und der verbleibende Durchschnitt mit dem
Schwierigkeitsgrad der betreffenden Figur (bei jeder Figur verschieden)
multipliziert, um das Pflichtresultat jeder einzelnen Figur zu ermitteln. Die
Summe aus allen vier Pflichtresultaten ergibt das Endresultat der Pflicht.
Ja nach Wettkampf setzt sich das
Gesamtresultat verschieden zusammen:
·
Bei drei geschwommenen
Disziplinen zählen für die Gesamtnote das Pflichtresultat und die technische
Kür je 25% und das Resultat aus der freien Kür 50%.
Wer sich mit diesem Endresultat unter
den ersten zwölf qualifiziert, darf im Kürfinal teilnehmen. Dieser zählt in den
meisten Fällen 100%.